Wir sind wieder da! *Neue Regeln*

Danke das ihr so lange durchgehalten habt, danke das ihr weiterhin vorsichtig seid und Rücksicht nehmt. Nur weil sich so viele an die Grundregeln halten und dem Virus keine Chance geben können wir langsam wieder einzelne Maßnahmen und Einschränkungen lockern!

Das positive vorab mit Stand Donnerstag den 03.06.2021 ...

Das Sportzentrum: geöffnet (außer Duschen, Umkleiden)

Die Außenanlage Beachvolleyball: geöffnet

Die Turnhalle: geöffnet (außer Umkleiden)

Natürlich sind hierfür einige Regeln und erweiterte Beschlüsse zu beachten die wir ergänzend zur Kenntnis geben und dringend um Beachtung bitten:

1. Die Ergänzung zum Infektionsschutzkonzept des Vereins vom 02.06.2021 wird beschlossen.  
2. Das Sportzentrum wird für die Durchführung von Training/Wettkampf und Freizeitgestaltung auf der Grundlage dieses Konzeptes ab 03.06.2021 wieder geöffnet.  
3. Die Turnhalle wird in Abstimmung mit dem ESB auf der Grundlage dieses Konzeptes ab 03.06.2021 für die entsprechenden Abteilungen wieder geöffnet. 
4. Die Erstteilnehmer an den vorgenannten Massnahmen unterzeichnen auch ein Exemplar dieser Konzeptergänzung als Nachweis der Kenntnisnahme.
 

Ergänzung zum Infektionsschutzkonzept des SV 1899 Vieselbach e.V.  vom 18.05.2020 (incl. der darauf folgenden Anpassungen)

Hinweise:

Die Regelungen des Infektionsschutzkonzeptes , insbesondere die Abstands-, Hygiene und Kontaktnachverfolgungsregeln bleiben aufrechterhalten. Dies bedeutet die Einhaltung der Abstände von mind. 1,5 Metern, die Nutzung der Desinfektionsspender und der Flächendesinfektion , die Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Räumen und beim Betreten und Verlassen der Anlage sowie die Verpflichtung zur Bestimmung eines Anleitenden vor Beginn des Trainings und die Eintragung in die Teilnehmerlisten zur Kontaktnachverfolgung ist in jedem Fall zu sichern.

Neuregelungen:

Ausgangspunkt für nachstehende Regelungen sind die vom RKI für Erfurt verkündeten Inzidenzwerte. Die einzelnen Inzidenzgruppenregeln treten ab übernächsten Tag nach 5 Tagen Unterschreitung einer Grenze in Kraft und ab übernächsten Tag nach 3 Tagen Überschreitung einer Grenze ausser Kraft.

Für den Fall, dass zur Ausübung eines Trainings/Wettkampfs Testungen vorgeschrieben sind, gilt:

Zulässig sind Selbsttest vor Ort im Beisein des Anleitenden bzw. Vorlage eines gültigen PCR-Test (nicht älter als 48 h) oder einer Bescheinigung nach § 9 Abs. 8 Thür. Infektionsschutzkonzept (nicht älter als 24 h). Diese sind dem Anleitenden vor Betreten der Sportstätte vorzulegen und von diesem in der Teilnehmerliste zu vermerken. Sollte ein Selbsttest positiv ausfallen, hat der Betroffene umgehend die Sportstätte zu verlassen und einen PCR-Test zu absolvieren. Kinder bis 14 Jahre , vollständig Geimpfte (14 Tage nach Zweitimpfung) und Genesene (mit Nachweis) sind von Testpflichten ausgenommen. Der Impf- bzw. Genesenennachweis ist dem Anleitenden vorzulegen.

Folgende Schwellenwerte sind verpflichtend:

Inzidenz 100-165 Kindergruppen bis 14 Jahre im Freien bis max. 5 plus Anleitendem zulässig, Anleitende unterliegen der Testpflicht. Ansonsten ist die Sportstätte geschlossen. Schnelltests werden in diesem Falle vom Verein gestellt.

Inzidenz 50-100 Gruppen beschränkt auf 1 Haushalt plus 4 weitere Personen, jedoch max bis 20 Personen im Freien sind ohne Testpflicht möglich, die Sportstätte ist ansonsten geschlossen.

Inzidenz 35-50 Im Aussenbereich Personenbeschränkungen auf 1 Haushalt plus 10 weitere Personen) und keine Testpflicht, im Innenbereich Personenanzahl gemäss Infektionsschutzkonzept des Vereins für die einzelnen Abteilungen (max. 1 Haushalt plus 5 weitere Personen), es besteht für alle Teilnehmer (ausser o.g. ausgenommene Personengruppen) Testpflicht. Selbsttests werden in diesem Fall nicht vom Verein gestellt.

Inzidenz unter 35 es gelten im Innen- und Aussenbereich nur die Personenzahlbeschränkungen gemäss Infektionsschutzkonzept des Vereins für die einzelnen Abteilungen (max. 1 Haushalt plus 10 Personen), Testpflicht entfällt.

Kinder bis 14 Jahre, vollständig Geimpfte und Genesene zählen bei vorstehenden Personenzahlen nicht mit.

Generell sind Zuschauer nicht zugelassen, da eine Genehmigung des Gesundheitsamtes dafür zur Zeit nicht vorliegt. Umkleideräume und Duschen bleiben bis auf Widerruf geschlossen.

Für den Bereich Schulsporthalle Vieselbach gelten zusätzlich die Bedingungen für die Nutzung der Sportanlagen der Landeshauptstadt Erfurt im Kontext der Corona-Pandemie Infektionsschutzmaßnahmen gemäss 4.Fortschreibung des Infektionsschutzgesetzes vom 02.06.2021.

Beschlossen am 02.06.2021